Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß §18 ElektroG
Altgeräteentsorgung
Bitte beachten Sie generell, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Weiters können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.
Hinweise für Verbraucher
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Enthalten Produkte einen Akku, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf (2006/66/EG), wird dies über das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angezeigt. Bitte geben Sie daher das Produkt bei einer offiziellen Sammelstelle ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org
Rücknahme von Altgeräten durch Händler
Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Rücknahme von Batterien
Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus verpflichtet.
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich folgende Hinweise:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an der Sammelstelle/an der stationären Annahmestelle/bei dem Logistikdienstleister von diesem zu trennen. Sie können nach Gebrauch unentgeltlich an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgegeben werden.
Umweltschutz
Im Versandhandel sind Verpackungen notwendig, um Ihre Bestellung zu schützen. Damit die Müllberge nicht weiter wachsen, führen Sie die Verpackungen bitte getrennt vom Hausmüll, nach Ihrer örtlichen Regelung der Wiederverwertung zu.
Informationspflichten in Deutschland
Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren. Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Personenbezogene Daten allgemein
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.